Anspruch auf Echthaarperücke bei androgenetischer Alopezie
29. Juni 2021 - Dr. Uwe Schwichtenberg
Bei Patientinnen mit androgenetischer Alopezie (anlagebedingter Haarausfall) ist die Versorgung mit einer EchthaarperückeĀ im Vergleich zu einer Kunsthaarvariante die wirtschaftlichere Variante, urteilte das Sozialgericht in Dresden laut einem Bericht der Online Ausgabe der Ärztezeitung.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Bei-androgenetischer-Alopezie-Anspruch-auf-Echthaarperuecke-418453.html
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