Thema: Topische Immuntherapie mit DCP - Klage Sozialgericht
2011-06-28
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Autor: Carola |
Meine Kollegin ist 24 Jahre. Ihr sind alle Haare - auch Wimpern und Augenbrauen - ausgefallen. Sie arbeitet als Kontakterin in einer Werbeagentur mit ständigem Kundenkontakt. Die Krankenkasse hat die Kosten ihrer Behandlung mit DCP im Widerspruchsverfahren abgelehnt u.a. mit der Begründung, dass die Behandlung keinen dauerhaften Haarwuchs garantiert. Wir wollen evtl. eine Klage anstreben. Im Kalenderjahr 2005 wurde per Gerichtsurteil zwar bereits die Übernahme der Behandlungskosten abgelehnt, dennoch hoffen wir auf neue Erkenntnisse in der Forschung. Meine Fragen: Gibt es neue Studien über die Langzeitwirkung der Methode? Wenn ja, wo kann ich diese einsehen? Wir wollen die Agumentationskette über die Wirtschaftlichkeit und die Berufschancen meiner jungen Kollegin ohne Haare aufbauen. Auch über weitere neue Erkenntnisse die uns zur Klagebegründung helfen, würden wir uns freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe |
Dr. Uwe Schwichtenberg Experte Beiträge:136 | 2011-07-01 |
Sehr geehrte Fragestellerin Für die Therapie der Alopecia areata gibt es kein zugelassenes wissenschaftlich validiertes Behandlungsverfahren. Die Anwendung topischer Steroide übersteigt nicht die Wirkung der Placebotherapie. Bei Anwendung oraler Steroide kommt es nach dem Absetzen der Therapie regelhaft zum Rezidiv. Das Unterspritzen mit Steroidkristallsuspension ist nur für wenige Einzelherde geeignet und birgt das Risiko der Schädigung der Kopfhaut. Gemäß Metaanalyse im "Hautarzt 2004" ist die einzig wirksame Therapie die Anwendung eines obligaten Kontaktallergens (DCP). Da es sich um die Anwendung einer Chemikalie, nicht eines Medikamentes oder Medizinproduktes, handelt, liegt jeweils ein individueller Heilversuch vor. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen haben auch wir in den letzten Jahren nicht mehr erreicht. Ihr Dr. Uwe Schwichtenberg |
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