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Expertenrat zur Haarentfernung durch Lasertherapie

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Thema: Narben nach Haarentfernung mit Laser
2007-02-27
Autor:
ILKA
Hallo
Ich habe mir letztes Jahr im April und Juni am Kinn und Oberlippe Haare entfernen lassen. Nach erster Behandlung war alles sehr geschwollen und rot. Nachdem ich über zwei Std. die Stellen gekühlt habe ist allles noch schlimmer geworden. Dort wo gelasert worden ist, war die Haut verbrannt, es entstanden Wasserblässchen und Wunden. Dort hat sich das Wasser gesammelt, wenn das Wasser weg war blieben Krusten die sehr lange geheilt haben. Nach dem die Krusten weg waren, habe ich Löcher im Kinn und Oberlippe. Das waren Narben. Bei der zweiten Sitzung beim Hautarzt habe ich den darauf angesprochen dass am Kinn (ist zuerst gelasert worden) Narben entstanden sind. Der Arzt hat sich die Stellen angeschaut und sagte dass es mit der Zeit weg geht und hat dann die Oberlippe gelasert. Bei der Oberlippe ist das gleich passiert wie am Kinn.
Ab Ende August bis Dezember war ich dann in der Behandlung bei dem Hautarzt. Er hat mir Salbe aus seiner "Schublade" gegeben und wollte nicht anerkennen dass es Narben sind. Am Ende hat er mir sogar Make up gegeben - ich soll ich vernarbte Stellen verdecken. Aber das ist leider nicht möglich. Z.Z. sind die gelaserte Stellen rot, sehr empfindlich (besonders bei Sonnenstrahlen), jucken,entzünden sich sehr schnell, fühlen sich wie "tot", wenn das nicht meine Haut wäre und dort wo ich früher schwarze Haare gehabt habe kommen dicke, fest weisse Haare raus. Aber nicht sofort - zuerst bildet sich ein weisser Pickel und dort ist das Haar. Ich muss die Pickel versuchen aufzumachen um die Haare zu entfernen. Dann entzündet sich das ganze und ich sehe wie Monster aus. Was ist da falsch gelaufen? Der Arzt meint er hat alles richtig gemacht.
danke
Prof. Dr. Christian Raulin

Experte
Beiträge:123
2007-03-13
Sehr geehrte Ilka,

diese Frage zu beantworten, ist sehr schwierig und zugleich problematisch, weil wir natürlich keine Rechtsberatung abgeben können.

So, wie Sie es schildern, ist das sicher nicht der "Normalfall". Um welchen Laser hat es sich gehandelt oder war es ein IPL-Gerät? Dies sollten Sie den Behandler fragen.

Ich würde vorschlagen, Sie sollten nochmals Kontakt zu dem Arzt aufnehmen und versuchen, dies in aller Ruhe und offen abzuklären. Sofern Sie dann weiterhin offene Fragen oder Zweifel haben, können Sie sich an den "Gutacherausschuß für Fragen ärztlicher Haftung" Ihrer zuständigen Ärztekammer wenden.

Glück im Unglück: Sofern ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist ein Arzt durch seine Berufshaftpflichtversicherung versichert. Wäre ein Behandlungsfehler durch eine Laienbehandlung ( z.B. durch eine angelernte Kraft oder Kosmetikerin/er) verursacht worden, hätten Sie wahrscheinlich keinerlei Absicherung.

Mit besten Grüßen

Ihr Prof. Dr. C. Raulin

www.ddl2007.de Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft in Karlsruhe vom 08.06.07 - 10.06.07 "Advances in Laser and Aesthetic Medicine - Meet the Experts"

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