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Expertenrat zur Haarentfernung durch Lasertherapie

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Thema: Informationen über einzelne Institute?
2007-03-22
Autor:
beetle
Hallo,

kann man sich irgendwo Informationen beschaffen über die einzelnen Institute, die Haarentfernung per Laser oder IPL anbieten? Gibt es eine Stelle diesbezüglich, die Beschwerden etc. sammelt?

Ich habe bei der Verbraucherzentrale angefragt, aber dort konnte man mir nicht helfen.

Darf jeder mit einem Laser (Alexandrit) arbeiten, oder nur ausgebildete Ärzte?
Werden diese Institue, die mit Laser arbeiten, von irgend jemanden überwacht?

Liebe Grüsse
beetle
Prof. Dr. Christian Raulin

Experte
Beiträge:123
2007-04-03
Liebe Beetle,

unter www.ddl.de finden Sie qualifizierte Behandler, die Mitglieder der deutschen Lasergesellschaft sind.
Laser dürfen zur Haarentferung nur von geschulten Ärzten, d.h. nicht von Kosmetikinstituten oder Ähnlichem, eingesetzt werden.
Letztendlich sind Empfehlungen von Bekannten die beste Möglichkeit, um einen guten Behandler zu finden. Eine offizielle staatliche Überwachungsstelle gibt es zur Zeit noch nicht. Eine Beschwerdestelle bei eventuellen Behandlungsfehlern ist bei dem dermatologischen Herrn Kollegen Gansel installiert: info@lmz.de . An ihn können Sie sich jederzeit bei entsprechenden Fragen wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. C. Raulin, Dr. S. Hammes und Dr. S. Roos

P.S.: Nachfolgend ein Statement von der Expertengruppe Dr. Kimmig / Gansel zum Gefahrenpotential von IPL-Geräten:




Ist eine pauschale Einschätzung der IPL-Geräte als gesundheitsgefährlich zulässig, da den verschiedene IPL-Geräten gemeinsam ist, dass sie gesundheitliche Schäden in einem nicht unbeträchtlichen und daher nicht vernächlässigbaren Ausmaß auslösen können?


Das Gefährdungspotential

15% der lichtbedingten Verhornungen mit Altersflecken an Gesicht, Kopf und Händen sind bereits Hautkrebs (Stockfleth). Durch Laien anbehandelter Hautkrebs kann in der Folge verkannt und damit verschleppt werden. Dies gilt sowohl für die so genannten weißen Hautkrebsarten als auch für den schwarzen Hautkrebs: Malignes Melanom.
Gefährdungs-Kategorie: zunächst versteckte Nebenwirkung, gravierend bis tödlich

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vorkenntnisse und Diagnostik: keine


Ungezieltes oder absichtliches Behandeln von Pigmentmalen mit den Lichtsystemen führt zu noch unbekannten Spätfolgen. Nach anfänglichem Verschwinden besteht eine relativ hohe Chance auf ein sog. Pseudomelanom, das auch Jahre später auftreten kann. Diese Pseudomelanome müssen sicherheitshalber immer operativ entfernt werden (Rudolphi, Kaufmann).
Gefährdungs-Kategorie: zunächst versteckte Nebenwirkung, gravierend

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vorkenntnisse und Diagnostik: keine

Durch Verbrennungen auf gesunder Haut können Pigmentverschiebungen, Superinfektionen, Missempfindungen und Narben resultieren. Dies sind die offensichtlichen Schäden. Die Lebensprognose ist durch das Krebsrisiko auf Narben statistisch etwas eingeschränkt. Die Lebensqualität ist in jedem einzelnen Schadensfall dafür umso mehr eingeschränkt (Raulin).
Gefährdungs-Kategorie: offensichtliche Nebenwirkung, mittel bis gravierend

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vorkenntnisse: selbst mit Routine nicht immer vermeidbar



Übermäßiger, krankhafter Haarwuchs, als ein Leitsymptom verschiedener Erkrankungen, wie zum Beispiel des Polycystischen Ovarial-Syndroms (PCOS) bei Frauen, kann durch urteilsloses Entfernen der Haare die Erst-Diagnose verschleppen - denn später konsultierte Ärzte sehen ein richtungsweisendes Symptom der Gesamt-Erkrankung nicht mehr. Beispielsweise sind von PCOS über 1 Million Frauen (Selbsthilfegruppe Frau Tschinner, Frau Dr. Hahn) betroffen. Erst nach gesicherter Diagnosestellung ist eine Licht-Enthaarung sinnvoll.
Gefährdungs-Kategorie: diffizil, gravierend

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vorkenntnisse: keine


Das lichtinduzierte Zerstören oder Verkleinern der Haarwurzeln ist eine strukturelle Veränderung des Hautorgans. Der Haarfollikel und die dazugehörigen Talgdrüsen haben auch Funktionen. Die Haarfollikel dienen als Reparatur-Reserven für Hautzellen, die Talgdrüsen erhalten die Fettschutzschicht (Blume-Petavi). Besonders bei übermäßiger Fettausscheidung und wiederkehrenden Haarwurzelentzündungen ist eine Licht- / Lasertherapie hilfreich sinnvoll. Dagegen ist die Therapie bei zu Trockenheit oder Ekzemen neigender Haut in jedem Fall kontraindiziert, da als Spätwirkung Trockenheit und Ekzemneigung zunehmen (Gansel).
Gefährdung-Kategorie: diffizil, mittel bis gravierend

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vermeidbarkeit: keine



Tätowierungsbehandlung mit Blitzlampen ist extrem uneffektiv und mit hohem Narbenrisiko behaftet. Sogenannte gütegeschaltete Laser sind dafür die 1. Wahl.
Gefährdungs-Kategorie: offensichtlich, mittel bis gravierend

Vermeidbarkeit ohne dermatologische Vorkenntnisse: keine


Welches spezielle Gefahrenpotential ergibt sich aufgrund der geringeren therapeutischen Breite der IPL-Geräte im Vergleich zum Laser?

Das Risiko für Verbrennungen ist höher denn durch das breite Lichtspektrum wird auch mehr Erhitzung erzeugt:
Die für den kosmetischen Bereich gebräuchlichen Filter lassen zur besseren Energieausbeute den Nutzbereich der Strahlung schon im gelb-roten Lichtbereich (ab 600 nm), teils noch tiefer im grünen Spektrum, beginnen. Besonders bei der gewünschten Denaturierung von Haarfollikeln muß eine Temperatur von 70 Grad Celsius am Haarschaft in der Haut erzeugt werden. Neben dem erwünschten Ziel-Melanin in den Haarschäften, wird auch das Hautmelanin erhitzt. Bei zuviel Hautmelanin, wie dies bei Vorbräunung der Fall ist, führt dies zum Schaden durch Erhitzung der Haut. Additiv hinzu kommt noch die allgemeine Absorption von Licht an Wasser, die zwangsläufig ab 600 nm stattfindet und damit Wärme erzeugt.

Das Prinzip der selektiven Photothermolyse (Andersen, Parrish) wird von Lasergeräten weitaus besser gemeistert.


Zusätzlich lassen die Filter immer einen Rest von UV-Strahlung durch (Ross et al.).
Die Wirkung von kurzwelliger Strahlung ist hinreichend bekannt: Neben direkter Eiweißzerstörung, werden sämtliche Eiweißstrukuren der Haut durch beschleunigten Abbau vermindert.


Im Vergleich zum Laser sind die Handstücke durch die breite Filterauflage mit 4 cm2 bis 10 cm2 recht klobig und unhandlich. Die Filter müssen stets auf der Haut anliegen. Dadurch kommt es gewollt oder unbeabsichtigt zum Mitbestrahlen von unerwünschten Zielen wie zum Beispiel von Pigmentmalen.


Ist die Strahlungsintensität und damit das Gefährdungspotential geringer als bei Geräten, die an medizinische Laien (z.B. Kosmetik-/Friseurbetriebe) verkauft werden?

Nein: alle, auch diese Geräte, müssen eine biologische Wirkung erzielen, um einen gewünschten Effekt zu sehen. Beispielsweise muß bei der häufig durchgeführten Haarwurzelzerstörung an der Haarwurzel eine Temperatur von 70 Grad Celsius über 2 Millisekunden erzeugt werden.

Die teils differenziert angebotenen Geräteversionen von der gleichen Firma unterscheiden subtil Arzt- und Kosmetikgerät. Höhere Spitzenleistungen und mehr Einstell-Varianten sollen ein Plus an Kompetenz ausdrücken. Auch gibt es bei einer Firma, auf einer gemeinsamen Geräteplattform, ein Mehr an Aufstockungen: "nur echte Laserhandstücke an Ärzte".

Quantitäten und Qualitäten können aber nicht an der Notwendigkeit des objektiven Effektes hinwegtäuschen. Im Übrigen: biologische Effekte sind bereits ab Leistungen von 5 Joule pro Quadratzentimeter sichtbar.


Ist das Gefährdungspotential der IPL-Technologie der neueren Generation gegenüber dem älterer Geräte geringer einzuschätzen / unbeachtlich?

Wenn man von älteren Geräten spricht, kann man die Grenze beim Jahr 2001 / 2002 ziehen. Die Geräte wurden kleiner, leichter und billiger. Eines der ersten dieser Zeit war das "PlasmaliteR" aus Schweden, das auf der Kosmetikmesse "Beauty" in Düsseldorf von Fachkreisen erstmals wahrgenommen wurde. Auf der gleichen Messe im Jahr 2006 wurden schon 23 Aussteller mit entsprechenden Maschinen gezählt.

Durch Verkleinerung der Anzahl der Filter und der Einstellungsmöglichkeiten wurde die Handhabe vereinfacht. Teilweise haben neuere Geräte auch Hautkühlungseinrichtungen. Jedoch schützen alle diese Maßnahmen niemals absolut sicher vor Nebenwirkungen, geschweige Fehlindikationen und Fehlbehandlungen. Die offensichtlichen Nebenwirkungen belegen die beigefügten Fälle, die sämtlich in den Jahren 2004 bis 2006 geschahen und damit im Sinne des Wortes brandaktuell sind. Die weniger offensichtlichen und gefährlicheren Nebenwirkungen der unkontrollierten Pigmentmal- und Hautkrebsbehandlungen werden sich später zeigen.


Liegen nach Kenntnis der DDL von Seiten der Fachbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz / SSK, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BfArM, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zwischenzeitlich neuere Erkenntnisse, Positionspapiere, Leitlinien zur Anwendung von hochenergetischen Blitzlampen durch nichtmedizinisches Personal vor?

Mit Ausnahme des Landesgesundheitsministeriums NRW ist uns uns zur Zeit kein aktives Ministerium bekannt.

Das Bundesamt für Risikoabschätzung, Herr Dr. Hahn, zeigte sich aktuell interessiert - bisher nur telefonischer Kontakt.

Das Laserzentrum des Landes Nordrhein-Westfalen, angesiedelt an der Ruhr Universität Bochum, ist mit der Thematik befasst.

Leitlinien werden unsererseits (DDL) anhand bereits publizierter Leitlinien (Drosner) erstellt.


Liegen der DDL einschlägige Urteile der Rechtssprechung vor?

Es sind derzeit einige Verfahren in der Schwebe.


Übermittlung von dokumentierten Behandlungsfällen (Fehlbehandlungen, Gesundheitsschädigungen) die durch unsachgemäße Anwendung der IPL-Technologie entstanden sind:

Anbei 20 Fälle aus 2004 - 2006.

Anmerkung: Es handelt sich um eine spontane Sammlung: die Fälle wurden weder gezielt noch systematisch gesammelt. Geringer ausgeprägte Fälle werden dem Arzt scheinbar gar nicht erst vorgetragen. Es muß daher von einer Dunkelziffer noch größeren Ausmasses ausgegangen werden.


Übermittlung der Sammlung von Problemfällen, die an die Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeleitet wurden:

Unsererseits wurden keine Fälle dorthin geleitet.


Nachweis, dass Nebenwirkungen deutlich häufiger auftreten, wenn die Behandlungen nicht durch medizinische Personen durchgeführt werden:

Indikationsfehler:

Der Nachweis ist per se gegeben, da von medizinischen und besonders dermatologisch sachkundigen Personen erwartet werden kann, Risikostrukturen zu erkennen. Selbst dem Fachkundigen fällt manchmal die Erkennung und Differenzierung der Hautveränderungen schwer. Risikomuttermale, Pigmentmale, lichtgeschädigte Haut, Hautkrebs und dessen Vorstufen sollten nicht unkritisch antherapiert werden. IPL-Systeme können nur antherapieren und stellen niemals ein sicheres kuratives Mittel dar. Der Laientherapeut kann dies nicht wissen. Die großen Handstücke lassen ein sicheres Aussparen, selbst bei sicherer Erkennung und gutem Willen, nicht sicher zu. Im Übrigen wird seitens der Laien-Anwender und der Industrie teils offen oder teils auch nur hinter vorgehaltener Hand die Therapie von vorgeschädigter Haut mit definitionsgemäß vorhandenen Aktinischen Keratosen (s.o.) beworben: Werbebroschüren und Anzeigen als Anlage beigefügt.

Zur Haarentfernung und Tätowierungsentfernung wurde bereits oben Stellung genommen. Keinem erfahrenen Anwender würde je in den Sinn kommen, letztere Indikation mit einem IPL-System zu beschiessen.

Handwerkliche Fehler: Verbrennungen und deren Folgen:

sind selbst bei Ärzten nicht ganz auszuschließen, aber seltener zu erwarten, da die Vordiagnostik des Hautzustandes einen erheblichen Faktor zur Therapiesicherheit darstellt. Der Hauptgrund für Verbrennungen sind nicht erkannte Vorbräunung (UV-bedingt oder chemisch mit Selbstbräuner), Hauttyp eher dunkel: Fitzpatrick 3-6, nutritive oder lokale Exsikkation, verschlechterte Mikrozirkulation (Hormone!), ausgedünnte Haut (Alter, Lichtschaden, Kortisonvormedikation), lichtsensibilisierende Medikation (über 50 Stoffe bekannt), immunologische Faktoren (z.B. rheumatische Hauterscheinungen).

Die erforderliche Vordiagnostik eines Hautzustandes oder einer Hautveränderung kann selbst nicht von allen Ärzten, geschweige denn von medizinischen Laien geleistet werden. Die Indikationsstellung und die Durchführung der Licht- oder Laserlicht-Therapie bedarf darüber hinaus weiterer Kenntnisse. Für nichtdermatologische Ärzte existiert unseres Wissen nur der Studiengang an der Universität Greifswald um die notwendigen Fertigkeiten zu erlernen.


Zusammenfassend sind für die Erhebung der Vorgeschichte bereits profunde Kenntnisse erforderlich. Für die Haut-Befundung sind neben unterschiedlichen diagnostischen Geräten ebenfalls Kenntnisse notwendig.

Zur Zeit wird der Grundsatz "zuerst die Diagnose und dann die Therapie" ad absurdum geführt.


www.laserklinik.de

www.ddl2007.de
16. Tagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft vom 8.-10.6.2007 in Karlsruhe

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